Schulaufgaben

Schriftliche Leistungsnachweise für das Schuljahr 2025/2026 gemäß Beschluss der Lehrerkonferenz vom 23.07.2025 (BayEUG Art. 52, Abs. 1, Satz 3 i.V. § 21 Abs. 2 Satz 1 GSO)


Schulaufgaben

In der folgenden Übersicht finden Sie die Zahl der großen Leistungsnachweise (Schulaufgaben), die in diesem Schuljahr in jeden Jahrgangsstufen 5 mit 11 vorgesehen sind.

 

* Im Fach Englisch wird auf Beschluss der Lehrerkonferenz (GSO § 21 Abs. 2) in einzelnen Jahrgangsstufen ein großer Leistungsnachweis durch zwei Leistungstests ersetzt. Die Noten der beiden Leistungstests zählen zusammen so viel wie die Note eines großen Leistungsnachweises.


** In den modernen Fremdsprachen wird auf Beschluss der Lehrerkonferenz (GSO § 21 Abs. 2) in Verbindung mit GSO § 22, Abs. 1 Satz 3) in einzelnen Jahrgangsstufen ein großer Leistungsnachweis in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten. Dies betrifft in Englisch Mündliche Schulaufgaben in den Jahrgangsstufe 7, 9 und Q12.2, in Französisch als 2. Fremdsprache die Jahrgangsstufen 9, 11 und Q12.2, in Italienisch die Jahrgangsstufen 8 und 10.

Im Fach Deutsch wird auf Beschluss der Lehrerkonferenz (GSO § 21 Abs. 2) in Verbindung mit GSO § 22 Abs. 1 Satz 3) in einzelnen Jahrgangsstufen ein großer Leistungsnachweise in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten. Dies betrifft in Deutsch die Jahrgangsstufe 9 (Debatte).


Hinweis:
In Deutsch findet in den Jahrgangsstufen 6 und 8, in Englisch in der Jahrgangsstufe 7 und 10, in Mathematik in den Jahrgangsstufen 8 und 10 der kultusministerielle Jahrgangsstufentest statt. Die Wertung dieser Jahrgangsstufentests erfolgt im Schuljahr 2026/2027 im Fach Englisch als halbe Schulaufgabe.

 

 

Leistungsnachweisregelungen für das Schuljahr 2026/2027

gemäß Beschluss der Lehrerkonferenz vom 14.09.2026

Den Schülerinnen und Schülern und den Erziehungsberechtigten müssen gem. BayEUG Art. 52, Abs. 1, Satz 3 i.V. § 21 Abs. 2 Satz 1 GSO die Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen bekannt gegeben werden:

 

Große Leistungsnachweise

(gemäß § 22 GSO)

 

Deutsch

Jgstf. 5: drei Schulaufgaben

Jgstf. 6: drei Schulaufgaben

Jgstf. 7: drei Schulaufgaben

Jgstf. 8: drei Schulaufgaben

Jgstf. 9: zwei Schulaufgaben und eine Debatte, die als großer Leistungsnachweis gewertet wird.

Jgstf.10: drei Schulaufgaben

Jgst. 11: drei Schulaufgaben

 

Englisch

In den Jgstf. 7, 9 und in Q12.2 wird ein großer Leistungsnachweis in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten.

 

Französisch

In den Jgstf. 9, 11 und Q 12.2 wird ein großer Leistungsnachweis in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten.

 

Italienisch

In den Jgstf. 8 und 10 wird ein großer Leistungsnachweis in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten.

 

Informatik

In allen Jahrgangsstufen mit dem Fach Informatik wird der schriftliche Leistungsnachweis im zweiten Halbjahr durch einen digitalen schriftlichen Leistungsnachweis ersetzt.

 

 

Kleine schriftliche Leistungsnachweise

(v.a. Stegreifaufgaben)

(gemäß § 23 GSO)

 

  • Kleine schriftliche Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben) und Rechenschaftsablagen werden nicht angekündigt. Die Bearbeitungszeit von Stegreifaufgaben soll höchstens 20 Minuten betragen. An Schulaufgabentagen werden keine Stegreifaufgaben geschrieben.

  • Schüler, die in der Vorstunde nicht anwesend waren, dürfen grundsätzlich Stegreifaufgaben nicht mitschreiben.

  • Stegreifaufgaben werden über Grundwissen und den Stoff einer Vorstunde geschrieben, es sei denn, die Vorstunde war eine Doppelstunde.

  • Solange eine Stegreifaufgabe noch nicht zurückgegeben wurde, soll keine Schulaufgabe geschrieben werden.

  • Es werden nicht mehr als zwei Stegreifaufgaben pro Schultag geschrieben. Zur Koordination werden daher auch Stegreifaufgaben in den Schulaufgabenplan eingetragen.

  • Kurzarbeiten sind gemäß § 23 Abs. 2 Ziff. 1 angekündigte kleine schriftliche Leistungsnachweise, die spätestens eine Woche vorher angekündigt werden müssen und sich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden beziehen. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 30 Minuten betragen. Es wird empfohlen, Kurzarbeiten erst ab Jahrgangsstufe 10 anzusetzen, da das Format für die Unterstufe und untere Mittelstufe weniger geeignet ist.

  • Schriftliche Leistungsnachweise müssen grundsätzlich den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitgegeben werden. Sie sind von den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu nehmen und unverzüglich und unverändert (d.h. keinerlei schriftliche Bemerkungen auf dem Leistungsnachweis mit Ausnahme der schriftlichen Kenntnisnahme in Form der Unterschrift mit Datum) zurück zu geben.



Nachschreiben/Mitschreiben

§ 22.4 GSO In einer Woche sollen nicht mehr als 2 Schulaufgaben geschrieben werden. Das Nachschreiben einer Schulaufgabe ist darüber hinaus möglich. An Tagen, an denen ein Schüler eine Nachholschulaufgabe zu schreiben hat, muss er auch kleine mündliche Leistungsnachweise (in Ausnahmefällen, wenn z.B. zu wenig Leistungsnachweise vorliegen, muss er auch Stegreifaufgaben mitschreiben) erbringen. Nachschreiber können daher grundsätzlich am Tag einer Nachholschulaufgabe auch Stegreifaufgaben (analog zu mündlichen Leistungsnachweisen) mitschreiben. Die Lehrkraft entscheidet im Einzelfall. Kurzarbeiten können nachgeschrieben werden. Zwei Schulaufgaben und zwei Kurzarbeiten an einem Tag, d.h. z.B. auch Schulaufgabe bzw. Kurzarbeit und Nachholschulaufgabe sind nicht gestattet.



Erkrankung während des Abhaltens eines Leistungsnachweises
Grundsätzlich muss kein Schüler in krankem Zustand Leistungen erbringen. Wird der Leistungsnachweis angetreten, so wird er gewertet. Wird einem Schüler während der Durchführung eines Leistungsnachweises sichtlich und nachweisbar übel, so muss er dies anzeigen, die Prüfung abbrechen, den Prüfungsraum verlassen, unverzüglich einen Arzt aufsuchen und den Arztbesuch schriftlich nachweisen. Nur dann kann eine teilweise erbrachte Leistung aufgehoben und ein Nachtermin anberaumt werden.



Oberstufe
Leistungserhebung im W-Seminar
In Q12/1 und Q12/2 werden in den Seminaren jeweils mindestens 2, höchstens aber 6 kleine Leistungsnachweise durchgeführt. Kurzarbeiten können geschrieben werden. Die Anzahl der Leistungserhebungen muss vor Seminarbeginn den Teilnehmern mitgeteilt werden. Art und Form der Leistungserhebungen sollten vielfältig sein. Über die Erfahrungen mit bisher nicht oder selten durchgeführten Formen der Leistungserhebungen wird berichtet.

 

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