Regelungen bei Unterrichtsversäumnis
Bei Unterrichtsversäumnis gilt grundsätzlich:
- Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. durch Krankheit) verhindert, am Unterricht oder an einer sonst verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, muss die Schule noch am gleichen Tag über das Elternportal informiert werden und der Schule innerhalb von 2 Tagen der unterschriebene Ausdruck der Krankmeldung vorgelegt werden (§ 20 BaySchO).
Beispiel:
Bei einer Erkrankung ab Montag, den 20.03.2023, muss die schriftliche Entschuldigung spätestens bis Mittwoch, den 22.03.2023, vorliegen. Sie muss bei Minderjährigen von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.Hinweise:
– Die Mitteilung des Sekretariats, dass eine Krankmeldung im Elternportal vorliegt, gilt nicht als Entschuldigung und wird nicht vermerkt.
– Entschuldigungen ohne Unterschrift werden nicht akzeptiert, d.h. auch: eine Krankmeldung oder Entschuldigung per E-Mail ist nicht möglich. - In dringenden Ausnahmefällen kann eine Schülerin/ ein Schüler auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten von der Schulleitung beurlaubt werden. Der Antrag ist rechtzeitig (d. h. 4 Tage vorher) im Elternportal zu stellen und persönlich bei der ständigen Stellvertreterin des Schulleiters, StDin Teuscher, einzureichen (§ 20 BaySchO).
Beispiel:
Findet die Führerscheinprüfung am Donnerstag, den 23.03.23, statt, so muss die Beurlaubung spätestens bis Sonntag, den 19.03.23, beantragt werden.Hinweise:
– Fahrstunden müssen immer in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden!
– Dies gilt auch für Arzttermine. Ist der Arztbesuch in der unterrichtsfreien Zeit nicht möglich, muss die Beurlaubung vorher schriftlich beantragt werden.Die Beurlaubungsformulare sind im Elternportal nach Antragsstellung auszudrucken, von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und der Schulleitung im Original vorzulegen. Erst dann kann über eine Beurlaubung entschieden werden.
In besonders dringenden Ausnahmefällen, in denen eine kurzfristige Beurlaubung erforderlich ist, verwenden Sie bitte das Formular unten.
Stand 04.01.2023