Vorbereitungsdienst am ASG

Rechtsgrundlagen für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und die 2.Staatsexamensprüfung sind die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) und die Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (ZALG). Der Vorbereitungsdienst beginnt am Asam-Gymnasium jedes Jahr im September und dauert 24 Monate.

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte. Im ersten Ausbildungsabschnitt (6 Monate) wird die Studienreferendarin bzw. der Studienreferendar bei uns an der Schule (Seminarschule bzw. auch Stammschule genannt) ausgebildet. Im zweiten Ausbildungsabschnitt (12 Monate) (ab Mitte Februar des 1. Ausbildungsjahres) wird die Studienreferendarin bzw. der Studienreferendar einer anderen Schule (Einsatzschule bzw. auch Zweigschule genannt) zugewiesen. Einsatzschulen sind staatliche Gymnasien in Bayern. Im dritten Ausbildungsabschnitt (6 Monate) (ab Mitte Februar des 2. Ausbildungsjahres) kehrt die Studienreferendarin bzw. der Studienreferendar an die Stammschule zurück, um seine Ausbildung abzuschließen. Die Ausbildung der Studienreferendare vollzieht sich in folgenden Ausbildungsformen:

  • Hörstunden in den eigenen Fächern zu Beginn der Ausbildung,
  • Hospitationen in anderen Fächern und anderen Schulen,
  • Lehrversuche (Planung und Gestaltung einer Unterrichtseinheit),
  • Zusammenhängender Unterricht ab dem dritten Monat des Vorbereitungsdienstes,
  • Eigenverantwortlicher Unterricht ab dem sechsten oder siebten Monat des Vorbereitungsdienstes, insbesondere im zweiten und dritten Ausbildungsabschnitt,
  • Fachsitzungen zur Vermittlung der Inhalte der fachspezifischen Ausbildung,
  • Praktika und Übungen in geeigneten Fächern,
  • Allgemeine Sitzungen zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte in Pädagogik, Psychologie, Schulrecht und Schulkunde sowie Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung,
  • Lehrgänge und Veranstaltungen mehrerer Studienseminare,
  • Schwerpunktveranstaltungen.

Die Ausbildung im zweiten Ausbildungsabschnitt an der Einsatzschule innerhalb Bayerns dient dazu, dass die Studienreferendarin bzw. der Studienreferendar eine andere Schule näher kennen lernt, dort durch Erteilung von Unterricht seine pädagogischen, fachdidaktischen und methodischen Erfahrungen erweitert und Sicherheit im Unterrichten gewinnt.

Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung. Rechtsgrundlage hierfür ist die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)

Studienreferendare, die diese Prüfung bestanden haben, sind auf Grund des Prüfungszeugnisses berechtigt, die Bezeichnung „Lehramtsassessor“ zu führen.

Anmeldung zum Vorbereitungsdienst
Die Anmeldung erfolgt online unter:
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmuk/stmuk/sovos/sovos-gymnasium/index

 
Ausbildungsorte

Personen, die zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, werden vom Staatsministerium einer Seminarschule in Bayern zugewiesen. Es ist daher keine Direktbewerbung für eine Ausbildung am Asam-Gymnasium München möglich.

Die Zuweisung wird in vielen Fällen mit einem Umzug verbunden sein, da die Seminarschulen in der Regel in größeren Städten liegen, aber jedes staatliche Gymnasium Einsatzschule sein kann.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bemüht sich, die persönlichen Wünsche zum Standort der Seminar- oder Einsatzschule zu berücksichtigen, soweit die dienstlichen Erfordernisse dafür Raum lassen.

Aktuelle Einstellungszahlen


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